ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Zahlungsmodalitäten und Terminverlust:
Die vereinbarten Entgelte sind jeweils zu Wochenbeginn (erster Werktag) im Voraus zur Zahlung fällig. Grundsätzlich gilt die Abbuchung vom inländischen Bankkonto des Kunden als vereinbart. Ist der Kunde mit der Bezahlung trotz Verständigung und Nachfristsetzung von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminsverlustes zumindest sechs Wochen in Verzug, so tritt ROX vom Vertrag zurück und es werden alle restlichen Entgelte als vereinbarte Konventionalstrafe auf einmal zur Zahlung fällig.
Für den Fall des Zahlungsverzuges ist ROX berechtigt, den Ersatz der zu zweckentsprechenden Einbringung der Forderung notwendigen Kosten, jedenfalls aber € 9,00 pro Mahnung sowie Verzugszinsen in Höhe von 5% per anno zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt davon unberührt.
Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Entgelte besteht unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen und unabhängig von der Häufigkeit der Inanspruchnahme, sondern beruht vielmehr darauf, dass ROX dem Kunden für die vereinbarte Zeit nicht exklusiv Räume, Einrichtungen und sein Trainingsangebot zur Verfügung stellt.
2. Checkin und Kartenkaution
In unserem Fitnessclub werden alle Kunden persönlich durch einen Trainer in das Fitnesstraining detailliert eingewiesen. Die dafür anfallende CHECK-IN-Gebühr (lt Aushang) ist zu Beginn des Vertrages fällig. Es handelt sich um eine einmalige Zahlung bei Vertragsbeginn.
Der von ROX jedem Kunden ausgestellte Mitgliedsausweis ist bei jedem Besuch vorzuweisen, um an der Rezeption einzuchecken. Bei Verlust des Mitgliedsausweises ist bei Neuaustellung eine Zahlung über EUR 19,90 zu leisten.
3. Mitteilungen von Adress- und Bankdatenänderungen
Der Kunde hat Änderungen seiner bei Vertragsunterzeichnung bekannt gegebenen Daten wie insbesondere die für die Zustellung relevante Adresse (und Bankdaten) dem Fitnessclub unverzüglich bekannt zu geben. Gibt der Kunde solche Änderungen nicht bekannt und gehen ihm deshalb rechtlich bedeutsame Erklärungen vom Fitnessclub nicht zu oder verzögert sich die Entgeltzahung, so gelten die Erklärungen trotzdem bei Zusendung an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift als zugegangen.
4. Unterbrechung (Ruhendstellung) der Mitgliedschaft, außerordentliches Kündigungsrecht
Kurze Erkrankungen entbinden nicht von den Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung. Bei durch ärztliche Bestätigung nachgewiesener Krankheit ab einem Monat Dauer, Schwangerschaft (bis 8 Wochen nach der Geburt) oder Einberufung zum gesetzlichen Wehrdienst kann der Vertrag für die Dauer der Verhinderung ruhend gestellt (und damit unterbrochen) werden. Es werden jeweils komplette Wochen berücksichtigt. - Bei dauernder Verlegung des Hauptwohnsitzes von mehr als 50 km vom Fitnessclub entfernt, oder bei dauernder körperlicher Unmöglichkeit der Inanspruchnahme zumindest von Teilen der Leistungen des Stu-dios, kann der Kunde diese Vereinbarung (gegen entsprechende Nachweise) außerordentlich aufkündigen.
5. Haftungsausschluss
Die Haftung von ROX für leichte Fahrlässigkeit wird, außer bei Personenschäden, ausgeschlossen. Der Fitnessclub übernimmt keinerlei Haftung für Schäden aufgrund höherer Gewalt oder Handlungen nicht dem Fitnessclub zurechenbarer Dritter. Das gilt insbesondere für den Verlust oder die Beschädigung von Wert-sachen, Geld oder mitgebrachter Kleidung. - Schuldhafte Sachbeschädigungen im Studiobereich werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat. Dem Kunden wird der Abschluss einer (für jede Art von Sportausübung zweckmäßigen ) Privathaftlichtversicherung empfohlen.
6. Nutzung des Studios
Aus hygienischen Gründen ist während des Trainings immer ein Handtuch mitzuführen und zu benutzen. Das Konsumieren mitgebrachter Getränke aller Art ist im gesamten Studiobereich untersagt!
Das selbstständige Betreten der Trainingsfläche außerhalb der betreuten Trainingszeiten ist strengstens verboten (Die Änderung der betreuten Trainingszeiten behält sich „ROX“ vor). Es gelten Termine nach Vereinbarung.
Der ROX Health & Fitness Club haftet daher niemals für Schäden, welche durch widerrechtliches Handeln entstehen!
Auch das Mitführen von fremden und nicht berechtigten Personen ist strengstens verboten und wird mit dem Entzug der Mitgliedschaft inkl. Strafzahlung eines kompletten Jahresbeitrages bestraft.
Das Öffnen der Notausgangstüre im Kraftbereich ist außerhalb der betreuten Zeiten strengstens verboten. Desweiteren ist die Türe alarmgesichert. Zuwiderrechtliches Handeln wird sofort zur Anzeige gebracht und zieht eine Geldstrafe in Höhe von mindestens EUR 200,- mit sich.
Die gekennzeichneten SOS-Knöpfe dürfen nur bei „Gefahr in Verzug“ und äußersten Notfällen benutzt werden. Zu widerrechtliches Handeln wird umgehend geahndet und entsprechend (Gelstrafe, etc.) sanktioniert.
Das gesamte Gebäude (außer Nackt und Sanitärbereich) ist videoüberwacht und alarmgesichert – dies dient zur Sicherheit der Kunden und dem Schutz deren Eigentums. Die Überwachungsauslage entspricht den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Das Trainieren im „Functional Fitness“ Bereich erfolgt nur auf eigene Gefahr. Der Kunde verpflichtet sich sein Training und die Nutzung der Fitnessgeräte seinem individuellen Leistungsvermögen anzupassen, um möglichen Verletzungen vorzubeugen.
7. Werbung und Datenschutz
Siehe Datenschutzgrundverordnung.
8. Kündigungsmodalitäten - Vertragsverlängerung
Diese Vereinbarung kann vom Kunden unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Vertragsende schriftlich aufgekündigt werden; die Kündigung muss ROX fristgerecht zugekommen sein. Er-folgt keine fristgerechte Kündigung, so verlängert sich die Vereinbarung jeweils um die ursprüngliche Vertragslaufzeit und wird den geltenden Konditionen (Preise lt Aushang) angepasst, die den Kunden bei Vertragsabschluss schon zur Kenntnis gebracht wurde. Auf die Bedeutung dieses Punktes wurde im Sinne der Bestimmungen des § 6/1/2 des Konsumentenschutzgesetzes anlässlich der Fertigung der Vereinbarung ausdrücklich hingewiesen.
9. Garantie:
Der Kunde hat die Möglichkeit innerhalb von 30 Tagen schriftlich von dieser Vereinbarung zurückzutreten. Nimmt das Mitglied dieses Recht in Anspruch, so werden nur die Trainingsservicegebühr und ein Monatsbeitrag fällig. Bei Vertragsübernahme tritt Punkt 9 nicht in Kraft.
10. Aktionen & Gutscheine:
Aktionen und Gutscheine sind nicht miteinander kombinierbar und pro Person nur einmal einzulösen.
10. Indexanpassung:
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Beiträge vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex (VPI) 2020 (Basisjahr 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Ausgangsbasis für die Wertsicherung für diesen Vertrag gilt die für den Monat des Beginns des Vertragsverhältnisses verlautbarte Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Die Anpassung der vereinbarten Preise kann einmal jährlich auf Basis der letzten im abgelaufenen Jahr verlautbarten Indexzahl mit Wirkung auf den Beginn des folgenden Kalenderjahres erfolgen. Ausgangsbasis für weitere Anpassungen ist dann die der jeweils letzten Anpassung zu Grunde liegende Indexzahl. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen.
11. Sonstiges:
Änderungen und Ergänzungen zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit. Sollte eine der Bestimmungen des Mitgliedsvertrages nicht rechtswirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbedingungen nicht berührt und ist die ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die ihr rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Mit der Unterschrift bestätige ich noch mal ausdrücklich, dass ich alle Bestimmungen der Vereinbarung und der Allg. Geschäftsbedingungen ab sofort wirksam anerkenne und mir eine Durchschrift der Vereinbarung ausgehändigt wurde.